Kostenzuschuss ÖGK: was auf die Honorarnote muss
Welche Angaben die ÖGK auf der Honorarnote für den Kostenzuschuss verlangt, wie hoch der Zuschuss ist, wann Untersuchung und Bewilligung nötig sind. Aus Sicht der Psychotherapeut:in, mit Quellen.

Für deine Klient:innen ist der Kostenzuschuss eine Frage des Geldes. Für dich ist er eine Frage der Form: Die ÖGK verlangt auf der Honorarnote bestimmte Angaben, und fehlt eine davon, muss deine Klient:in nachreichen. Was auf die Honorarnote gehört, listet die Krankenordnung der ÖGK genau auf. Dieser Artikel geht die Anforderungen aus Sicht der Psychotherapeut:in durch: Angaben, Beträge, Untersuchung, Bewilligung und den Antrag.
Hinweis: Dieser Artikel ist eine Orientierung für den Praxisalltag. Maßgeblich sind die Satzung und die Krankenordnung der ÖGK in der geltenden Fassung. Er gilt für ÖGK-Versicherte, für SVS und BVAEB gelten eigene Regeln.
Wie viel die ÖGK zuschießt
Arbeitest du ohne Kassenvertrag, leistet die ÖGK nach § 131b ASVG einen Kostenzuschuss in der Höhe, die ihre Satzung festlegt. Die Beträge stehen in Anhang 7 der Satzung 2025:
| Sitzung | Kostenzuschuss |
|---|---|
| Einzelsitzung 30 Minuten | 19,30 Euro |
| Einzelsitzung 60 Minuten | 33,70 Euro |
| Gruppensitzung 45 Minuten (max. 10 Personen) | 8,50 Euro |
| Gruppensitzung 90 Minuten | 12,10 Euro |
| Gruppensitzung 135 Minuten | 20,50 Euro |
| Familiensitzung 75 Minuten (mind. 3 Personen) | 42,70 Euro |
| Familiensitzung 100 Minuten | 60,10 Euro |
Die Beträge gelten seit 1. Jänner 2024 und wurden mit der Satzung 2025 unverändert übernommen. Was deine Klient:in zurückbekommt, hängt also nicht von deinem Honorar ab, sondern von Art und Dauer der Sitzung. Umso wichtiger ist, dass beides auf der Honorarnote steht.
Die Voraussetzungen im Überblick
Bevor es um die Honorarnote geht, müssen drei Dinge passen:
- Du bist zur selbständigen Ausübung berechtigt. § 135 Abs. 1 Z 3 ASVG stellt Psychotherapie durch Personen, die nach dem Psychotherapiegesetz 2024 dazu berechtigt sind, der ärztlichen Hilfe gleich.
- Die ärztliche Untersuchung findet rechtzeitig statt. Sie muss „vor oder nach der ersten, jedenfalls vor der zweiten psychotherapeutischen Behandlung" erfolgen (§ 135 Abs. 1 Z 3 ASVG). Die Krankenordnung formuliert es als „spätestens vor der zweiten psychotherapeutischen Sitzung".
- Ab der 11. Sitzung gibt es eine Bewilligung. „Für psychotherapeutische Behandlungen ist vor der 11. Sitzung für die weitere Behandlung die ärztliche Bewilligung durch die Österreichische Gesundheitskasse" einzuholen (§ 66 Abs. 3 Krankenordnung).
Was auf die Honorarnote muss
§ 23 der Krankenordnung der ÖGK zählt auf, was die Honorarnote für den Kostenzuschuss enthalten muss:
| Angabe laut § 23 Krankenordnung | Was das konkret heißt |
|---|---|
| Familienname, Vorname und Versicherungsnummer | Der versicherten Person, bei Angehörigen auch deren Daten |
| Diagnose (ICD-Code) | Der ICD-10-Code, nicht nur eine Beschreibung |
| Behandlungsmethode | Deine Methode, zum Beispiel Verhaltenstherapie oder Systemische Familientherapie |
| Anzahl der Behandlungen (Sitzungen) | Wie viele Sitzungen die Honorarnote abrechnet |
| Einzel- oder Gruppenbehandlung | Für jede Sitzung erkennbar |
| Datum und Dauer der einzelnen Behandlungen | Jede Sitzung mit Datum und Minuten |
| Zahlungsbestätigung | Ein Vermerk, dass bezahlt wurde, oder stattdessen ein Zahlungsnachweis wie Kontoauszug oder Zahlschein |
| Unterschrift und Ordinationsstempel | Deine Unterschrift und dein Stempel |
Zwei dieser Angaben sind steuerrechtlich keine Pflicht: die Diagnose und die Versicherungsnummer. Für eine gültige Honorarnote nach dem Umsatzsteuergesetz brauchst du sie nicht, für den Kostenzuschuss schon. Welche Angaben steuerrechtlich Pflicht sind, steht in Honorarnote Psychotherapie: Pflichtangaben und Muster. Die dortige Honorarnote-Vorlage (Word) enthält die Angaben für das Finanzamt. Rechnet deine Klient:in mit der ÖGK ab, ergänzt du Versicherungsnummer, Diagnose und Methode.
Die Dauer ist dabei kein Detail: Sie entscheidet, welcher Betrag aus der Tabelle oben gilt. „Psychotherapie" ohne Minutenangabe reicht nicht.
Der ÖGK-Antrag: wer ihn ausfüllt und wie er aussieht
Für die Bewilligung vor der 11. Sitzung gibt es einen Antrag. Laut § 23 Abs. 2 der Krankenordnung füllst ihn du aus, im Auftrag deiner Klient:in. Verlangt die ÖGK es, geht er elektronisch und ohne Namen der Klient:in an die Psychotherapiebegutachtung.
Trotz der Zusammenlegung der Gebietskrankenkassen zur ÖGK sind die Formulare nicht einheitlich. Die ÖGK stellt für jedes Bundesland ein eigenes Formular bereit, und sie fragen Unterschiedliches ab: In Wien etwa wird zusätzlich der GAF-Wert verlangt, in Oberösterreich heißt das Formular Bewilligungsantrag und ist anders aufgebaut. Nimm also immer das Formular des Bundeslandes, in dem deine Klient:in versichert ist.
Wie deine Klient:in den Zuschuss einreicht
Den Kostenzuschuss beantragt die versicherte Person selbst, nicht du. Sie reicht das Formular zum Kostenzuschuss, die bezahlte Honorarnote und einen Zahlungsnachweis über die Meine ÖGK-Website, die Meine ÖGK-App (beides mit ID Austria) oder per Post ein. Dafür hat sie 42 Monate ab der Behandlung Zeit, also dreieinhalb Jahre (§ 102 Abs. 2 ASVG). Auf ihrer Seite für Versicherte nennt die ÖGK außerdem das Geburtsdatum als Angabe auf der Honorarnote, es schadet also nicht, es dazuzuschreiben.
Was du beeinflussen kannst: eine vollständige Honorarnote, damit nichts nachgereicht werden muss.
Den ÖGK-Antrag per Knopfdruck ausfüllen
Der Antrag ist der aufwendigste Teil, denn er fragt vieles ab, das längst in deiner Akte und deiner Dokumentation steht. In Theradocx erstellst du ihn deshalb per Knopfdruck: In der Akte deiner Klient:in wählst du unter Dokumente den ÖGK-Antrag. Theradocx schlägt das Bundesland anhand der Postleitzahl vor, du kannst es ändern, und öffnet das passende Formular, vorausgefüllt mit:
- Stammdaten der Klient:in: Name, Versicherungsnummer, Anschrift, Diagnose, GAF-Wert, Facharzt und Medikation
- deinen Praxisdaten: Name, Praxisadresse und Therapiemethode
- Angaben aus den Sitzungen: Therapiebeginn, bisherige Stunden, Frequenz und Setting
- Vorschlägen der KI aus deiner Dokumentation: Anamnese, Intensität und Ziele als Entwurf
Bei jedem ausgefüllten Feld siehst du, woher der Wert kommt. Die Texte der KI sind Vorschläge, wie bei der Sitzungsdokumentation: Du liest sie, passt sie an und ergänzt, was nicht in der Akte steht. Alles prüfst du und änderst es bei Bedarf direkt im Formular. Eingereicht wird wie bisher. Ist deine Klient:in laut Stammdaten selbständig und damit wahrscheinlich bei der SVS versichert, weist Theradocx dich darauf hin, das zu prüfen.
Die Honorarnoten selbst schreibst du im Finanzmodul, direkt dort, wo Klient:innen und Sitzungen liegen. Alle Pakete findest du unter Preise, testen kannst du 14 Tage kostenlos.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Kostenzuschuss der ÖGK für Psychotherapie?
Laut Satzung der ÖGK (Anhang 7) beträgt der Kostenzuschuss für eine Einzelsitzung von 60 Minuten 33,70 Euro und für 30 Minuten 19,30 Euro. Für Gruppen- und Familiensitzungen gelten eigene Beträge. Die Beträge gelten seit 1. Jänner 2024.
Was muss auf der Honorarnote für den Kostenzuschuss stehen?
Nach § 23 der Krankenordnung der ÖGK: Name und Versicherungsnummer der versicherten Person, die Diagnose als ICD-Code, die Behandlungsmethode, die Anzahl der Sitzungen, ob es Einzel- oder Gruppensitzungen waren, Datum und Dauer jeder Sitzung, eine Zahlungsbestätigung sowie Unterschrift und Ordinationsstempel der Psychotherapeut:in.
Ab welcher Sitzung braucht es eine Bewilligung der ÖGK?
Vor der 11. Sitzung. Für die weitere Behandlung ist laut § 66 Abs. 3 der Krankenordnung eine ärztliche Bewilligung durch die ÖGK einzuholen. Den Antrag füllt die Psychotherapeut:in im Auftrag der Klient:in aus.
Wann muss die ärztliche Untersuchung stattfinden?
Spätestens vor der zweiten Sitzung. § 135 ASVG verlangt eine ärztliche Untersuchung vor oder nach der ersten, jedenfalls vor der zweiten psychotherapeutischen Behandlung.
Wie lange hat die Klient:in Zeit, den Kostenzuschuss einzureichen?
42 Monate nach der Behandlung, also dreieinhalb Jahre (§ 102 Abs. 2 ASVG). Eingereicht wird über Meine ÖGK, die Meine ÖGK-App oder per Post. Den Kostenzuschuss beantragt die versicherte Person selbst.
Kann Theradocx den ÖGK-Antrag ausfüllen?
Ja. Theradocx erstellt den ÖGK-Antrag deines Bundeslandes per Knopfdruck, vorausgefüllt mit den Stammdaten der Klient:in, deinen Praxisdaten und Angaben aus den dokumentierten Sitzungen. Anamnese, Intensität und Ziele formuliert die KI aus deiner Dokumentation vor, du prüfst alles. Eingereicht wird wie bisher.
Quellen
- Krankenordnung 2025 der ÖGK (AVSV Nr. 72/2025), § 23 und § 66
- Satzung 2025 der ÖGK (AVSV Nr. 68/2025), § 38 und Anhang 7
- § 135 ASVG im RIS (Psychotherapie, ärztliche Untersuchung)
- § 131b ASVG im RIS (Kostenzuschuss bei Fehlen vertraglicher Regelungen)
- § 102 ASVG im RIS (Frist für die Geltendmachung)
- ÖGK: Psychotherapie, Informationen für Versicherte
- ÖGK: Psychotherapie, Informationen für Vertragspartner
- ÖGK: Wahlarztrechnung einreichen
- ÖGK: Formulare Psychotherapie nach Bundesland
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