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Praxisalltag

Kostenzuschuss ÖGK: was auf die Honorarnote muss

Welche Angaben die ÖGK auf der Honorarnote für den Kostenzuschuss verlangt, wie hoch der Zuschuss ist, wann Untersuchung und Bewilligung nötig sind. Aus Sicht der Psychotherapeut:in, mit Quellen.

Theradocx Team
7. Oktober 2026
Zuletzt aktualisiert am 7. Oktober 2026
7 Min. Lesezeit
Kostenzuschuss ÖGK: was auf die Honorarnote muss – Bild 1

Für deine Klient:innen ist der Kostenzuschuss eine Frage des Geldes. Für dich ist er eine Frage der Form: Die ÖGK verlangt auf der Honorarnote bestimmte Angaben, und fehlt eine davon, muss deine Klient:in nachreichen. Was auf die Honorarnote gehört, listet die Krankenordnung der ÖGK genau auf. Dieser Artikel geht die Anforderungen aus Sicht der Psychotherapeut:in durch: Angaben, Beträge, Untersuchung, Bewilligung und den Antrag.

Hinweis: Dieser Artikel ist eine Orientierung für den Praxisalltag. Maßgeblich sind die Satzung und die Krankenordnung der ÖGK in der geltenden Fassung. Er gilt für ÖGK-Versicherte, für SVS und BVAEB gelten eigene Regeln.

Wie viel die ÖGK zuschießt

Arbeitest du ohne Kassenvertrag, leistet die ÖGK nach § 131b ASVG einen Kostenzuschuss in der Höhe, die ihre Satzung festlegt. Die Beträge stehen in Anhang 7 der Satzung 2025:

SitzungKostenzuschuss
Einzelsitzung 30 Minuten19,30 Euro
Einzelsitzung 60 Minuten33,70 Euro
Gruppensitzung 45 Minuten (max. 10 Personen)8,50 Euro
Gruppensitzung 90 Minuten12,10 Euro
Gruppensitzung 135 Minuten20,50 Euro
Familiensitzung 75 Minuten (mind. 3 Personen)42,70 Euro
Familiensitzung 100 Minuten60,10 Euro

Die Beträge gelten seit 1. Jänner 2024 und wurden mit der Satzung 2025 unverändert übernommen. Was deine Klient:in zurückbekommt, hängt also nicht von deinem Honorar ab, sondern von Art und Dauer der Sitzung. Umso wichtiger ist, dass beides auf der Honorarnote steht.

Die Voraussetzungen im Überblick

Bevor es um die Honorarnote geht, müssen drei Dinge passen:

  • Du bist zur selbständigen Ausübung berechtigt. § 135 Abs. 1 Z 3 ASVG stellt Psychotherapie durch Personen, die nach dem Psychotherapiegesetz 2024 dazu berechtigt sind, der ärztlichen Hilfe gleich.
  • Die ärztliche Untersuchung findet rechtzeitig statt. Sie muss „vor oder nach der ersten, jedenfalls vor der zweiten psychotherapeutischen Behandlung" erfolgen (§ 135 Abs. 1 Z 3 ASVG). Die Krankenordnung formuliert es als „spätestens vor der zweiten psychotherapeutischen Sitzung".
  • Ab der 11. Sitzung gibt es eine Bewilligung. „Für psychotherapeutische Behandlungen ist vor der 11. Sitzung für die weitere Behandlung die ärztliche Bewilligung durch die Österreichische Gesundheitskasse" einzuholen (§ 66 Abs. 3 Krankenordnung).

Was auf die Honorarnote muss

§ 23 der Krankenordnung der ÖGK zählt auf, was die Honorarnote für den Kostenzuschuss enthalten muss:

Angabe laut § 23 KrankenordnungWas das konkret heißt
Familienname, Vorname und VersicherungsnummerDer versicherten Person, bei Angehörigen auch deren Daten
Diagnose (ICD-Code)Der ICD-10-Code, nicht nur eine Beschreibung
BehandlungsmethodeDeine Methode, zum Beispiel Verhaltenstherapie oder Systemische Familientherapie
Anzahl der Behandlungen (Sitzungen)Wie viele Sitzungen die Honorarnote abrechnet
Einzel- oder GruppenbehandlungFür jede Sitzung erkennbar
Datum und Dauer der einzelnen BehandlungenJede Sitzung mit Datum und Minuten
ZahlungsbestätigungEin Vermerk, dass bezahlt wurde, oder stattdessen ein Zahlungsnachweis wie Kontoauszug oder Zahlschein
Unterschrift und OrdinationsstempelDeine Unterschrift und dein Stempel

Zwei dieser Angaben sind steuerrechtlich keine Pflicht: die Diagnose und die Versicherungsnummer. Für eine gültige Honorarnote nach dem Umsatzsteuergesetz brauchst du sie nicht, für den Kostenzuschuss schon. Welche Angaben steuerrechtlich Pflicht sind, steht in Honorarnote Psychotherapie: Pflichtangaben und Muster. Die dortige Honorarnote-Vorlage (Word) enthält die Angaben für das Finanzamt. Rechnet deine Klient:in mit der ÖGK ab, ergänzt du Versicherungsnummer, Diagnose und Methode.

Die Dauer ist dabei kein Detail: Sie entscheidet, welcher Betrag aus der Tabelle oben gilt. „Psychotherapie" ohne Minutenangabe reicht nicht.

Der ÖGK-Antrag: wer ihn ausfüllt und wie er aussieht

Für die Bewilligung vor der 11. Sitzung gibt es einen Antrag. Laut § 23 Abs. 2 der Krankenordnung füllst ihn du aus, im Auftrag deiner Klient:in. Verlangt die ÖGK es, geht er elektronisch und ohne Namen der Klient:in an die Psychotherapiebegutachtung.

Trotz der Zusammenlegung der Gebietskrankenkassen zur ÖGK sind die Formulare nicht einheitlich. Die ÖGK stellt für jedes Bundesland ein eigenes Formular bereit, und sie fragen Unterschiedliches ab: In Wien etwa wird zusätzlich der GAF-Wert verlangt, in Oberösterreich heißt das Formular Bewilligungsantrag und ist anders aufgebaut. Nimm also immer das Formular des Bundeslandes, in dem deine Klient:in versichert ist.

Wie deine Klient:in den Zuschuss einreicht

Den Kostenzuschuss beantragt die versicherte Person selbst, nicht du. Sie reicht das Formular zum Kostenzuschuss, die bezahlte Honorarnote und einen Zahlungsnachweis über die Meine ÖGK-Website, die Meine ÖGK-App (beides mit ID Austria) oder per Post ein. Dafür hat sie 42 Monate ab der Behandlung Zeit, also dreieinhalb Jahre (§ 102 Abs. 2 ASVG). Auf ihrer Seite für Versicherte nennt die ÖGK außerdem das Geburtsdatum als Angabe auf der Honorarnote, es schadet also nicht, es dazuzuschreiben.

Was du beeinflussen kannst: eine vollständige Honorarnote, damit nichts nachgereicht werden muss.

Den ÖGK-Antrag per Knopfdruck ausfüllen

Der Antrag ist der aufwendigste Teil, denn er fragt vieles ab, das längst in deiner Akte und deiner Dokumentation steht. In Theradocx erstellst du ihn deshalb per Knopfdruck: In der Akte deiner Klient:in wählst du unter Dokumente den ÖGK-Antrag. Theradocx schlägt das Bundesland anhand der Postleitzahl vor, du kannst es ändern, und öffnet das passende Formular, vorausgefüllt mit:

  • Stammdaten der Klient:in: Name, Versicherungsnummer, Anschrift, Diagnose, GAF-Wert, Facharzt und Medikation
  • deinen Praxisdaten: Name, Praxisadresse und Therapiemethode
  • Angaben aus den Sitzungen: Therapiebeginn, bisherige Stunden, Frequenz und Setting
  • Vorschlägen der KI aus deiner Dokumentation: Anamnese, Intensität und Ziele als Entwurf

Bei jedem ausgefüllten Feld siehst du, woher der Wert kommt. Die Texte der KI sind Vorschläge, wie bei der Sitzungsdokumentation: Du liest sie, passt sie an und ergänzt, was nicht in der Akte steht. Alles prüfst du und änderst es bei Bedarf direkt im Formular. Eingereicht wird wie bisher. Ist deine Klient:in laut Stammdaten selbständig und damit wahrscheinlich bei der SVS versichert, weist Theradocx dich darauf hin, das zu prüfen.

Die Honorarnoten selbst schreibst du im Finanzmodul, direkt dort, wo Klient:innen und Sitzungen liegen. Alle Pakete findest du unter Preise, testen kannst du 14 Tage kostenlos.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Kostenzuschuss der ÖGK für Psychotherapie?

Laut Satzung der ÖGK (Anhang 7) beträgt der Kostenzuschuss für eine Einzelsitzung von 60 Minuten 33,70 Euro und für 30 Minuten 19,30 Euro. Für Gruppen- und Familiensitzungen gelten eigene Beträge. Die Beträge gelten seit 1. Jänner 2024.

Was muss auf der Honorarnote für den Kostenzuschuss stehen?

Nach § 23 der Krankenordnung der ÖGK: Name und Versicherungsnummer der versicherten Person, die Diagnose als ICD-Code, die Behandlungsmethode, die Anzahl der Sitzungen, ob es Einzel- oder Gruppensitzungen waren, Datum und Dauer jeder Sitzung, eine Zahlungsbestätigung sowie Unterschrift und Ordinationsstempel der Psychotherapeut:in.

Ab welcher Sitzung braucht es eine Bewilligung der ÖGK?

Vor der 11. Sitzung. Für die weitere Behandlung ist laut § 66 Abs. 3 der Krankenordnung eine ärztliche Bewilligung durch die ÖGK einzuholen. Den Antrag füllt die Psychotherapeut:in im Auftrag der Klient:in aus.

Wann muss die ärztliche Untersuchung stattfinden?

Spätestens vor der zweiten Sitzung. § 135 ASVG verlangt eine ärztliche Untersuchung vor oder nach der ersten, jedenfalls vor der zweiten psychotherapeutischen Behandlung.

Wie lange hat die Klient:in Zeit, den Kostenzuschuss einzureichen?

42 Monate nach der Behandlung, also dreieinhalb Jahre (§ 102 Abs. 2 ASVG). Eingereicht wird über Meine ÖGK, die Meine ÖGK-App oder per Post. Den Kostenzuschuss beantragt die versicherte Person selbst.

Kann Theradocx den ÖGK-Antrag ausfüllen?

Ja. Theradocx erstellt den ÖGK-Antrag deines Bundeslandes per Knopfdruck, vorausgefüllt mit den Stammdaten der Klient:in, deinen Praxisdaten und Angaben aus den dokumentierten Sitzungen. Anamnese, Intensität und Ziele formuliert die KI aus deiner Dokumentation vor, du prüfst alles. Eingereicht wird wie bisher.

Quellen

KostenzuschussÖGKHonorarnotePsychotherapieÖsterreichWahltherapie

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