Einen eigenen Betrag für Psychotherapie veröffentlicht die KFA Graz nicht. § 14 der Krankenordnung sieht einen Zuschuss „analog zur BVA“ vor, § 33 der Satzung einen Zuschuss „mindestens bis zu jenem Betrag, den die BVAEB gewährt“. Die BVAEB zahlt 2026 laut ihrer Satzung 50,20 Euro für eine Einzelsitzung ab 50 Minuten, die übrigen Beträge stehen auf der Seite Kostenzuschuss BVAEB.
Den genauen Betrag pro Sitzung setzt die KFA Graz fest. Ob davon wie bei anderen Leistungen ein Behandlungsbeitrag abgezogen wird, geht aus den veröffentlichten Texten nicht eindeutig hervor, das klärst du am besten direkt mit der KFA.
Wie viel die anderen Kassen zahlen, zeigt der Vergleich aller Kassen.