Kostenzuschuss für Psychotherapie bei der BVAEB

Die BVAEB zahlt 2026 für Psychotherapie bei Wahlpsychotherapeut:innen 50,20 Euro pro Einzelsitzung ab 50 Minuten, die bezahlte Rechnung reicht deine Klient:in selbst über MeineBVAEB ein. Ab der 11. Sitzung ist die Therapie bewilligungspflichtig, den Antrag füllst du vorher im gemeinsamen Formular aus. Vor der zweiten Sitzung braucht es außerdem eine ärztliche Untersuchung.

Hinweis: Diese Seite ist eine Orientierung für den Praxisalltag und keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind Satzung und Krankenordnung der BVAEB in der geltenden Fassung. Geprüft am 15. Oktober 2026.

Wie hoch ist der BVAEB-Kostenzuschuss 2026?

SitzungKostenzuschuss
Einzelsitzung ab 25 Minuten29,20 Euro
Einzelsitzung ab 50 Minuten50,20 Euro
Einzelsitzung ab 100 Minuten100,10 Euro
Gruppensitzung ab 45 Minuten, pro Person11,90 Euro
Gruppensitzung ab 90 Minuten, pro Person16,90 Euro
Familiensitzung ab 50 Minuten (mindestens 3 Personen)63,80 Euro
Familiensitzung ab 100 Minuten (mindestens 3 Personen)89,70 Euro

Die Beträge stehen in Anhang 2 der Satzung 2026 der BVAEB, in Kraft seit 1. Jänner 2026. Davor waren es 48,80 Euro für 50 Minuten. Die 1. Änderung ab 1. Juni 2026 hat sie nicht verändert, die Psychotherapie-Seite der BVAEB nennt dieselben Beträge. Sitzungen unter 25 Minuten werden nicht bezahlt, Gruppen unter 45 Minuten oder mit mehr als zehn Personen ebenfalls nicht. Zwei Personen wertet die BVAEB als Paartherapie, einen eigenen Betrag dafür veröffentlicht sie nicht.

Wie viel die anderen Kassen zahlen, zeigt der Vergleich aller Kassen.

Antrag vor der 11. Sitzung, Untersuchung vor der zweiten

  • Bewilligung ab der 11. Sitzung. „Ab der elften Sitzung ist die psychotherapeutische Behandlung bewilligungspflichtig“, schreibt die BVAEB auf ihrer Psychotherapie-Seite. Den Antrag stellst du also vor der 11. Sitzung.
  • Ärztliche Untersuchung vor der zweiten Sitzung. Laut § 19 der Krankenordnung der BVAEB muss deine Klient:in der BVAEB und dir die Untersuchung „vor oder nach der ersten, jedenfalls aber vor der zweiten psychotherapeutischen Sitzung der Behandlungsserie“ nachweisen.
  • Wahl- statt Vertragspartner:in. Der Zuschuss gilt für Psychotherapeut:innen ohne Vertrag mit der BVAEB. Bei Vertragspartner:innen ist Psychotherapie eine Sachleistung mit Behandlungsbeitrag. Den hat die BVAEB mit 1. Juni 2026 von 10 auf 20 Prozent erhöht, er wird im Nachhinein eingehoben. Die Liste der Vertragspartner veröffentlicht die BVAEB laufend.

Welches Formular braucht die BVAEB?

Für die Bewilligung verwendet die BVAEB das gemeinsame Formular Antrag zur Inanspruchnahme von psychotherapeutischen Behandlungen, zu finden in der Service-Zone der BVAEB. Unter „Zur Vorlage an die“ wählst du die BVAEB und kreuzt Erstantrag, Folgeantrag oder Therapeut:innenwechsel an.

Den klinischen Teil füllst du aus: Diagnose nach ICD-10, GAF-Wert, Medikation, Anamnese, Intensität, Ziele, Beginn, bisherige und beantragte Einheiten, Frequenz und Setting. Unterschrieben wird laut der BVAEB-Fassung nur bei Übermittlung in Papierform. Die Bestätigung der ärztlichen Untersuchung legst du bei.

Rechnung bei der BVAEB einreichen: Wege und Frist

Den Kostenzuschuss reicht deine Klient:in selbst ein. Laut der Seite Rechnung einreichen geht das über das Web-Portal oder die App MeineBVAEB mit ID Austria, per E-Mail oder persönlich in einer Kundenservicestelle. Dazu gehören Rechnung, Zahlungsnachweis (falls nicht auf der Rechnung vermerkt) und beim ersten Mal die IBAN.

Die Frist beträgt 42 Monate ab der Behandlung, geregelt in § 43 Abs. 2 B-KUVG. Die BVAEB schreibt dazu, die Erstattung sei „ausnahmslos bei Einreichung innerhalb von 42 Monaten“ möglich.

Was muss auf die Honorarnote für die BVAEB?

§ 46 der Krankenordnung zählt auf, was auf der Rechnung stehen muss:

  • Name und Adresse der Klient:in, Ausstellungsdatum
  • Diagnose in Worten oder als ICD-10-Code und Begründung für die Leistung
  • Therapiemethode
  • Anzahl und Dauer der Einheiten
  • Datum jeder Sitzung
  • Name und Adresse der Psychotherapeut:in
  • dazu ein Zahlungsnachweis

Weil der Zuschuss an der Dauer hängt (ab 25, 50 oder 100 Minuten), gehören die Minuten auf jede Zeile. Die steuerlichen Pflichtangaben stehen in Honorarnote Psychotherapie: Pflichtangaben und Muster.

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Vieles, was der Antrag abfragt, steht schon in deiner Akte. Theradocx füllt den gemeinsamen Psychotherapie-Antrag von SVS und BVAEB aus der Akte und den dokumentierten Sitzungen vor. Anamnese, Intensität und Ziele schreibt die KI als Entwurf aus deiner Dokumentation, du prüfst und ergänzt. Eingereicht wird wie bisher. Der Krankenkassen-Antrag ist in jedem Paket enthalten, auch in Praxis Verwaltung.

Häufige Fragen zum Kostenzuschuss der BVAEB

Kurz beantwortet, mit Verweis auf Satzung und Krankenordnung.

50,20 Euro für eine Einzelsitzung ab 50 Minuten, 29,20 Euro ab 25 Minuten und 100,10 Euro ab 100 Minuten, so steht es in der Satzung 2026 der BVAEB. Gruppensitzungen bringen 11,90 oder 16,90 Euro pro Person, Familiensitzungen 63,80 oder 89,70 Euro.

Andere Kassen und weiterlesen

Beträge und Anträge der anderen Kassen, dazu die Pflichtangaben auf der Honorarnote.

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Orientierung für den Praxisalltag, keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind Satzung und Krankenordnung der BVAEB in der geltenden Fassung.