Kostenzuschuss für Psychotherapie bei der KFA Wien

Die KFA Wien ersetzt bei Psychotherapie mit Wahlpsychotherapeut:innen 38 Euro pro Einzelsitzung, die Honorarnote reicht deine Klient:in selbst ein. Vor der 11. Sitzung braucht es die Genehmigung der KFA, das Antragsformular dafür füllst du aus. Vor der zweiten Sitzung braucht es außerdem eine ärztliche Untersuchung.

Hinweis: Diese Seite ist eine Orientierung für den Praxisalltag und keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind Satzung und Krankenordnung der KFA Wien in der geltenden Fassung. Geprüft am 15. Oktober 2026.

Wie viel zahlt die KFA Wien für Psychotherapie?

SitzungKostenzuschuss
Einzelsitzung, nicht ärztliche Psychotherapie38,00 Euro

Der Betrag steht im Anhang der Krankenordnung der KFA Wien, die seit 1. Dezember 2024 gilt. Einen Betrag für Gruppensitzungen oder eine Mindestdauer der Einzelsitzung nennt sie nicht. Eine volle Kostenübernahme gibt es laut Antragsformular nur bei Vertragsvereinen, Vertragsambulatorien oder Vertragsärzt:innen.

Wie viel die anderen Kassen zahlen, zeigt der Vergleich aller Kassen.

Antrag vor der 11. Sitzung, Untersuchung vor der zweiten

  • Genehmigung vor der 11. Sitzung. „Eine Rückerstattung erfolgt nur, wenn vor der 11. Sitzung die Genehmigung durch die KFA erteilt wurde.“ Das Formular soll etwa zwei Wochen vor der geplanten 11. Sitzung bei der KFA sein.
  • Ärztliche Untersuchung vor der zweiten Sitzung. Punkt 16 der Krankenordnung verlangt den Nachweis einer ärztlichen Untersuchung „spätestens vor der zweiten psychotherapeutischen Sitzung“. Das Antragsformular spricht von einer ärztlichen Bestätigung durch Fach- oder Hausärzt:in vor Beginn der Behandlung.
  • Ausnahme bei früherer Therapie. Hatte deine Klient:in in den letzten drei Jahren schon Psychotherapie, ist laut Anhang der Krankenordnung vor Beginn der Behandlung eine Bewilligung einzuholen.

Welches Formular braucht die KFA Wien?

Die KFA Wien hat ein eigenes Antragsformular für die Inanspruchnahme einer psychotherapeutischen Behandlung, als Erst- oder Folgeantrag. Laut KFA soll es „von der behandelnden Psychotherapeutin bzw. vom behandelnden Psychotherapeuten ausgefüllt und unterschrieben werden“, unterschrieben wird auch von deiner Klient:in.

Abgefragt werden Diagnose nach ICD-10, GAF-Wert, Anamnese, Therapieziele, das Setting (Einzeltherapie 50 Minuten oder Gruppe 90 Minuten) und die beantragten Sitzungen. Fragen beantwortet das Psychotherapiereferat der KFA, die Kontaktdaten stehen auf dem Formular.

Honorarnote bei der KFA Wien einreichen: Wege und Frist

Deine Klient:in hat 42 Monate Zeit. Laut § 27 Abs. 2 der Satzung der KFA Wien sind Ansprüche auf Kostenerstattung „binnen 42 Monaten nach Inanspruchnahme der Leistung“ geltend zu machen.

Auf ihrer Seite zur Kostenerstattung nennt die KFA mehrere Wege: online über MeineSV oder das Online-Formular, per E-Mail, über die App der KFA, persönlich oder per Post. Verlangt wird eine Honorarnote mit angeführter Diagnose.

Was muss auf die Honorarnote für die KFA Wien?

Punkt 16 der Krankenordnung zählt auf, was auf der Honorarnote stehen muss:

  • Name und Versicherungsnummer
  • Diagnose als ICD-Code
  • Behandlungsmethode
  • Anzahl der Sitzungen und ob Einzel- oder Gruppenbehandlung
  • Datum und Dauer jeder Sitzung
  • Zahlungsbestätigung
  • Unterschrift und Ordinationsstempel

Die Liste deckt sich fast vollständig mit den Angaben der ÖGK, die Kostenzuschuss ÖGK: was auf die Honorarnote muss Feld für Feld erklärt. Die steuerlichen Pflichtangaben stehen in Honorarnote Psychotherapie: Pflichtangaben und Muster.

Häufige Fragen zum Kostenzuschuss der KFA Wien

Kurz beantwortet, mit Verweis auf Satzung und Krankenordnung.

38 Euro pro Einzelsitzung bei nicht ärztlicher Psychotherapie, so steht es im Anhang der Krankenordnung der KFA Wien. Einen Betrag für Gruppensitzungen nennt die Krankenordnung nicht.

Andere Kassen und weiterlesen

Beträge und Anträge der anderen Kassen, dazu die Pflichtangaben auf der Honorarnote.

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Orientierung für den Praxisalltag, keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind Satzung und Krankenordnung der KFA Wien in der geltenden Fassung.