Arbeitest du ohne Kassenvertrag, bekommt deine Klient:in von ihrer Krankenkasse einen Kostenzuschuss pro Sitzung. Die Höhe legt jede Kasse in ihrer Satzung fest, deshalb unterscheiden sich die Beträge deutlich. Die Tabelle zeigt den Stand 2026, Details und Quellen stehen auf der Seite der jeweiligen Kasse.
Kostenzuschuss für Psychotherapie je Kasse
Der Kostenzuschuss für Psychotherapie beträgt 2026 bei der ÖGK 33,70 Euro pro Einzelsitzung von 60 Minuten, bei SVS und BVAEB rund 50 Euro ab 50 Minuten. Bei allen Kassen auf dieser Seite braucht es vor der 11. Sitzung einen Antrag auf Bewilligung, die bezahlte Honorarnote reicht deine Klient:in selbst ein.
Hinweis: Diese Seite ist eine Orientierung für den Praxisalltag und keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind Satzung und Krankenordnung der jeweiligen Kasse in der geltenden Fassung. Geprüft am 15. Oktober 2026.
Kostenzuschuss je Kasse im Vergleich
| Kasse | Zuschuss pro Einzelsitzung | Antrag | Einreichung |
|---|---|---|---|
| ÖGK | 33,70 Euro | Vor der 11. Sitzung, Formular je Bundesland | Meine ÖGK, App oder Post |
| SVS | 50,00 Euro (ab 50 Minuten) | Vor der 11. Sitzung, gemeinsames Formular | svsGO-App oder Kundenportal |
| BVAEB | 50,20 Euro (ab 50 Minuten) | Vor der 11. Sitzung, gemeinsames Formular | MeineBVAEB, E-Mail oder Servicestelle |
| KFA Wien | 38,00 Euro (Einzelsitzung) | Vor der 11. Sitzung, eigenes Formular | MeineSV, App, E-Mail oder Post |
| KFA Graz | Analog BVAEB, setzt die KFA fest | Vor der 11. Sitzung, chefärztlich | Online-Formular, E-Mail oder Post |
| KFA Salzburg | 45,00 Euro (pro Sitzung) | Spätestens 10 Tage vor der 11. Sitzung | Bei der KFA, binnen drei Jahren |
Was bei allen Kassen gleich ist
- Antrag vor der 11. Sitzung. Die ersten zehn Sitzungen brauchen keine Bewilligung. Für die weiteren braucht es einen Antrag, den in der Regel du als Psychotherapeut:in ausfüllst.
- Ärztliche Untersuchung vor der zweiten Sitzung. Für ÖGK-Versicherte steht das in § 135 ASVG, SVS, BVAEB und die Krankenfürsorgeanstalten haben gleichlautende Regeln.
- Die Klient:in reicht selbst ein. Den Zuschuss beantragt die versicherte Person mit bezahlter Honorarnote, bei ÖGK, SVS, BVAEB, KFA Wien und KFA Graz binnen 42 Monaten, bei der KFA Salzburg binnen drei Jahren.
Weitere Krankenfürsorgeanstalten
Neben den drei Krankenfürsorgeanstalten oben gibt es weitere, etwa die Krankenfürsorge der Stadt Linz oder die Kranken- und Unfallfürsorge des Landes Tirol. Sie haben eigene Satzungen, ihre Beträge für Psychotherapie veröffentlichen sie aber nur teilweise. Frag dort direkt nach.
Sozialversicherung
ÖGK, SVS und BVAEB. Für diese drei Träger füllt Theradocx den Krankenkassen-Antrag aus der Akte vor.
- Kostenzuschuss ÖGK: 33,70 Euro pro Einzelsitzung von 60 Minuten, Antrag vor der 11. Sitzung im Formular des Bundeslands.
- Kostenzuschuss SVS: 50 Euro pro Einzelsitzung ab 50 Minuten seit 1. Jänner 2026, höchstens 80 Prozent der Kosten.
- Kostenzuschuss BVAEB: 50,20 Euro pro Einzelsitzung ab 50 Minuten seit 1. Jänner 2026, Bewilligung ab der 11. Sitzung.
Krankenfürsorgeanstalten
Eigene Krankenkassen für Bedienstete einzelner Städte und Länder, jeweils mit eigener Satzung und eigenen Beträgen.
- Kostenzuschuss KFA Wien: 38 Euro Kostenersatz pro Einzelsitzung, eigenes Formular, Genehmigung vor der 11. Sitzung.
- Kostenzuschuss KFA Graz: Zuschuss analog zur BVAEB, chefärztliche Bewilligung ab der 11. Sitzung, Rechnungen online.
- Kostenzuschuss KFA Salzburg: 45 Euro pro Sitzung, Antrag spätestens 10 Tage vor der 11. Sitzung, Einreichung binnen drei Jahren.
Häufige Fragen zum Kostenzuschuss für Psychotherapie
Kurz beantwortet, die Details stehen auf der Seite der jeweiligen Kasse.
Das hängt von der Kasse ab. 2026 zahlt die BVAEB 50,20 Euro für eine Einzelsitzung ab 50 Minuten, die SVS 50 Euro (höchstens 80 Prozent der Kosten) und die ÖGK 33,70 Euro für 60 Minuten. Die KFA Wien ersetzt 38 Euro, die KFA Salzburg 45 Euro. Unter den drei großen Trägern zahlt damit die BVAEB am meisten.
Weniger Schreibarbeit rund um die Sitzung
Theradocx schreibt das Protokoll aus Aufnahme oder Diktat und füllt den Krankenkassen-Antrag für ÖGK, SVS und BVAEB aus der Akte vor. 14 Tage kostenlos testen, ohne Kreditkarte.
Orientierung für den Praxisalltag, keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind Satzung und Krankenordnung der jeweiligen Kasse in der geltenden Fassung.