Kostenzuschuss für Psychotherapie je Kasse

Der Kostenzuschuss für Psychotherapie beträgt 2026 bei der ÖGK 33,70 Euro pro Einzelsitzung von 60 Minuten, bei SVS und BVAEB rund 50 Euro ab 50 Minuten. Bei allen Kassen auf dieser Seite braucht es vor der 11. Sitzung einen Antrag auf Bewilligung, die bezahlte Honorarnote reicht deine Klient:in selbst ein.

Hinweis: Diese Seite ist eine Orientierung für den Praxisalltag und keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind Satzung und Krankenordnung der jeweiligen Kasse in der geltenden Fassung. Geprüft am 15. Oktober 2026.

Kostenzuschuss je Kasse im Vergleich

Arbeitest du ohne Kassenvertrag, bekommt deine Klient:in von ihrer Krankenkasse einen Kostenzuschuss pro Sitzung. Die Höhe legt jede Kasse in ihrer Satzung fest, deshalb unterscheiden sich die Beträge deutlich. Die Tabelle zeigt den Stand 2026, Details und Quellen stehen auf der Seite der jeweiligen Kasse.

KasseZuschuss pro EinzelsitzungAntragEinreichung
ÖGK33,70 EuroVor der 11. Sitzung, Formular je BundeslandMeine ÖGK, App oder Post
SVS50,00 Euro (ab 50 Minuten)Vor der 11. Sitzung, gemeinsames FormularsvsGO-App oder Kundenportal
BVAEB50,20 Euro (ab 50 Minuten)Vor der 11. Sitzung, gemeinsames FormularMeineBVAEB, E-Mail oder Servicestelle
KFA Wien38,00 Euro (Einzelsitzung)Vor der 11. Sitzung, eigenes FormularMeineSV, App, E-Mail oder Post
KFA GrazAnalog BVAEB, setzt die KFA festVor der 11. Sitzung, chefärztlichOnline-Formular, E-Mail oder Post
KFA Salzburg45,00 Euro (pro Sitzung)Spätestens 10 Tage vor der 11. SitzungBei der KFA, binnen drei Jahren

Was bei allen Kassen gleich ist

  • Antrag vor der 11. Sitzung. Die ersten zehn Sitzungen brauchen keine Bewilligung. Für die weiteren braucht es einen Antrag, den in der Regel du als Psychotherapeut:in ausfüllst.
  • Ärztliche Untersuchung vor der zweiten Sitzung. Für ÖGK-Versicherte steht das in § 135 ASVG, SVS, BVAEB und die Krankenfürsorgeanstalten haben gleichlautende Regeln.
  • Die Klient:in reicht selbst ein. Den Zuschuss beantragt die versicherte Person mit bezahlter Honorarnote, bei ÖGK, SVS, BVAEB, KFA Wien und KFA Graz binnen 42 Monaten, bei der KFA Salzburg binnen drei Jahren.

Weitere Krankenfürsorgeanstalten

Neben den drei Krankenfürsorgeanstalten oben gibt es weitere, etwa die Krankenfürsorge der Stadt Linz oder die Kranken- und Unfallfürsorge des Landes Tirol. Sie haben eigene Satzungen, ihre Beträge für Psychotherapie veröffentlichen sie aber nur teilweise. Frag dort direkt nach.

Sozialversicherung

ÖGK, SVS und BVAEB. Für diese drei Träger füllt Theradocx den Krankenkassen-Antrag aus der Akte vor.

  • Kostenzuschuss ÖGK: 33,70 Euro pro Einzelsitzung von 60 Minuten, Antrag vor der 11. Sitzung im Formular des Bundeslands.
  • Kostenzuschuss SVS: 50 Euro pro Einzelsitzung ab 50 Minuten seit 1. Jänner 2026, höchstens 80 Prozent der Kosten.
  • Kostenzuschuss BVAEB: 50,20 Euro pro Einzelsitzung ab 50 Minuten seit 1. Jänner 2026, Bewilligung ab der 11. Sitzung.

Krankenfürsorgeanstalten

Eigene Krankenkassen für Bedienstete einzelner Städte und Länder, jeweils mit eigener Satzung und eigenen Beträgen.

Häufige Fragen zum Kostenzuschuss für Psychotherapie

Kurz beantwortet, die Details stehen auf der Seite der jeweiligen Kasse.

Das hängt von der Kasse ab. 2026 zahlt die BVAEB 50,20 Euro für eine Einzelsitzung ab 50 Minuten, die SVS 50 Euro (höchstens 80 Prozent der Kosten) und die ÖGK 33,70 Euro für 60 Minuten. Die KFA Wien ersetzt 38 Euro, die KFA Salzburg 45 Euro. Unter den drei großen Trägern zahlt damit die BVAEB am meisten.

Weniger Schreibarbeit rund um die Sitzung

Theradocx schreibt das Protokoll aus Aufnahme oder Diktat und füllt den Krankenkassen-Antrag für ÖGK, SVS und BVAEB aus der Akte vor. 14 Tage kostenlos testen, ohne Kreditkarte.

Orientierung für den Praxisalltag, keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind Satzung und Krankenordnung der jeweiligen Kasse in der geltenden Fassung.