Kostenzuschuss für Psychotherapie bei der ÖGK

Die ÖGK zahlt 2026 für Psychotherapie bei Wahlpsychotherapeut:innen 33,70 Euro pro Einzelsitzung von 60 Minuten, die bezahlte Honorarnote reicht deine Klient:in selbst ein. Vor der 11. Sitzung füllst du den Antrag auf Bewilligung aus, im Formular ihres Bundeslandes. Vor der zweiten Sitzung braucht es außerdem eine ärztliche Untersuchung.

Hinweis: Diese Seite ist eine Orientierung für den Praxisalltag und keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind Satzung und Krankenordnung der ÖGK in der geltenden Fassung. Geprüft am 15. Oktober 2026.

Wie hoch ist der ÖGK-Kostenzuschuss 2026?

SitzungKostenzuschuss
Einzelsitzung 30 Minuten19,30 Euro
Einzelsitzung 60 Minuten33,70 Euro
Gruppensitzung 45 Minuten (höchstens 10 Personen)8,50 Euro
Gruppensitzung 90 Minuten12,10 Euro
Gruppensitzung 135 Minuten20,50 Euro
Familiensitzung 75 Minuten (mindestens 3 Personen)42,70 Euro
Familiensitzung 100 Minuten60,10 Euro

Die Beträge stehen in Anhang 7 der Satzung 2025 der ÖGK. Die 2026 in Kraft getretenen Satzungsänderungen haben sie nicht verändert, die Broschüre Leistungen und Services 2026 nennt dieselben Beträge. Einen eigenen Tarif für 45 oder 50 Minuten gibt es nicht. Laut Begleitinformation zum Antrag gilt eine Honorarnote über 50 Minuten wie eine über 60 Minuten. Der Zuschuss hängt also von Art und Dauer der Sitzung ab, nicht von deinem Honorar.

Wie viel die anderen Kassen zahlen, zeigt der Vergleich aller Kassen.

Antrag vor der 11. Sitzung, Untersuchung vor der zweiten

  • Bewilligung vor der 11. Sitzung. Laut § 66 Abs. 3 der Krankenordnung der ÖGK ist „vor der 11. Sitzung für die weitere Behandlung die ärztliche Bewilligung“ der ÖGK einzuholen. Die meisten Formulare verlangen den Antrag spätestens 10 Tage vor der 11. Sitzung und bewilligen höchstens 50 weitere Sitzungen auf einmal.
  • Ärztliche Untersuchung vor der zweiten Sitzung. § 135 ASVG verlangt sie „vor oder nach der ersten, jedenfalls vor der zweiten psychotherapeutischen Behandlung“. Die Bestätigung geht formlos oder mit dem Formular der ÖGK.
  • Ohne Kassenvertrag, mit Berechtigung. Der Zuschuss gilt für Psychotherapie bei Psychotherapeut:innen ohne Kassenvertrag, die nach dem Psychotherapiegesetz zur selbständigen Ausübung berechtigt sind.

Welches ÖGK-Formular in welchem Bundesland?

Das Formular richtet sich nach dem Bundesland, in dem deine Klient:in versichert ist. Ein einheitliches ÖGK-Formular gibt es trotz Zusammenlegung der Gebietskrankenkassen nicht, die Formularseite Psychotherapie der ÖGK führt eines je Bundesland. Zuschusshöhe und Fristen sind überall gleich, nur Formular und Postweg unterscheiden sich.

BundeslandFormularBesonderheit
BurgenlandAntrag auf KostenzuschussAn die ÖGK in Eisenstadt
KärntenAntrag auf KostenzuschussFragt GAF-Wert, Medikation, Anamnese und Ziele ab
NiederösterreichAntrag auf KostenzuschussAn die ÖGK in St. Pölten
OberösterreichBewilligungsantrag für PsychotherapienErstbewilligung bis zur 60. Sitzung, eigener Aufbau
SalzburgAntrag auf KostenzuschussGleiches Formular wie Steiermark
SteiermarkAntrag auf KostenzuschussGleiches Formular wie Salzburg
TirolAntrag auf KostenzuschussDu schickst ihn an die Gesellschaft für Psychotherapeutische Versorgung Tirols
VorarlbergAntrag auf KostenzuschussÄlteres bundesweites Formular mit Begleitinformation
WienAntrag auf KostenzuschussFragt GAF-Wert, Medikation, Anamnese und Ziele ab

Daneben gibt es das neue gemeinsame Formular „Antrag zur Inanspruchnahme von psychotherapeutischen Behandlungen“, in dem ÖGK, SVS und BVAEB als Empfängerin wählbar sind. Veröffentlicht haben es bisher nur SVS und BVAEB. Ob deine Landesstelle es annimmt, fragst du am besten dort nach.

Wer füllt den ÖGK-Antrag aus, wer reicht ein?

Den Antrag füllst du aus: Laut § 23 Abs. 2 der Krankenordnung ist er „im Auftrag des Patienten/der Patientin“ von der behandelnden Psychotherapeut:in auszufüllen, unterschrieben wird er von euch beiden. Er enthält Diagnose, Anamnese, Ziele und die geplante Behandlung.

Den Kostenzuschuss beantragt deine Klient:in selbst, das betont die ÖGK auf ihrer Seite für Vertragspartner. Sie reicht die bezahlte Honorarnote mit Zahlungsnachweis ein, also Zahlungsvermerk, Einzahlungsabschnitt oder Kontoauszug.

Honorarnote bei der ÖGK einreichen: Wege und Frist

Deine Klient:in hat 42 Monate ab der Behandlung Zeit, also dreieinhalb Jahre. So steht es in § 102 Abs. 2 ASVG.

Für privat bezahlte Rechnungen nennt die ÖGK drei Wege: die Website Meine ÖGK, die Meine ÖGK-App (beide mit ID Austria) und die Post, siehe Rechnung einreichen. Auf der Psychotherapie-Seite für Versicherte beschreibt die ÖGK das Einreichen mit Antragsformular und Honorarnote.

Wer statt eines Kostenzuschusses einen Therapieplatz auf Kassenkosten sucht, geht über die Vereine und Clearingstellen der Bundesländer. Die aktuelle Liste der Vertragspartner führt die ÖGK auf ihrer Website.

Was muss auf die Honorarnote für die ÖGK?

§ 23 Abs. 1 der Krankenordnung zählt auf, was auf der Honorarnote stehen muss:

  • Familienname, Vorname und Versicherungsnummer der versicherten Person
  • Diagnose als ICD-Code
  • Behandlungsmethode
  • Anzahl der Sitzungen und ob Einzel- oder Gruppenbehandlung
  • Datum und Dauer jeder Sitzung
  • Zahlungsbestätigung oder Zahlungsnachweis
  • Deine Unterschrift und dein Ordinationsstempel

Die ÖGK nennt auf ihrer Seite für Versicherte zusätzlich das Geburtsdatum. Diagnose und Versicherungsnummer sind steuerrechtlich keine Pflicht, für den Zuschuss aber schon. Feld für Feld erklärt steht das in Kostenzuschuss ÖGK: was auf die Honorarnote muss, die steuerlichen Pflichtangaben in Honorarnote Psychotherapie: Pflichtangaben und Muster.

Den ÖGK-Antrag mit Theradocx vorausfüllen

Vieles, was der Antrag abfragt, steht schon in deiner Akte. Theradocx füllt den ÖGK-Antrag in der Fassung des Bundeslandes deiner Klient:in aus der Akte und den dokumentierten Sitzungen vor. Anamnese, Intensität und Ziele schreibt die KI als Entwurf aus deiner Dokumentation, du prüfst und ergänzt. Eingereicht wird wie bisher. Der Krankenkassen-Antrag ist in jedem Paket enthalten, auch in Praxis Verwaltung.

Häufige Fragen zum Kostenzuschuss der ÖGK

Kurz beantwortet, mit Verweis auf Satzung und Krankenordnung.

33,70 Euro für eine Einzelsitzung von 60 Minuten und 19,30 Euro für 30 Minuten, so steht es in Anhang 7 der Satzung der ÖGK. Für Gruppensitzungen sind es 8,50 bis 20,50 Euro, für Familiensitzungen 42,70 oder 60,10 Euro. Die Satzungsänderungen 2026 haben die Beträge nicht verändert.

Andere Kassen und weiterlesen

Beträge und Anträge der anderen Kassen, dazu die Pflichtangaben auf der Honorarnote.

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Orientierung für den Praxisalltag, keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind Satzung und Krankenordnung der ÖGK in der geltenden Fassung.