| Sitzung | Kostenzuschuss |
|---|---|
| Einzelsitzung ab 25 Minuten | 29,18 Euro |
| Einzelsitzung ab 50 Minuten | 50,00 Euro |
| Gruppensitzung ab 45 Minuten (höchstens 10 Personen), pro Person | 11,68 Euro |
| Gruppensitzung ab 90 Minuten (höchstens 10 Personen), pro Person | 16,68 Euro |
Die Beträge stehen in Anlage 2 der SVS-Satzung 2024 und gelten seit 1. Jänner 2026, eingeführt mit der 4. Änderung der Satzung. Davor waren es 45 Euro für 50 Minuten. Die 5. Änderung ab 1. April 2026 hat sie unverändert übernommen. Die Satzung begrenzt den Zuschuss auf „maximal jedoch in Höhe von 80% der dem Versicherten erwachsenen Kosten“. Eigene Beträge für Paar- oder Familiensitzungen nennt die SVS nicht. Die Regeln gelten für Gewerbetreibende, Neue Selbständige und Bäuer:innen gleich.
Wie viel die anderen Kassen zahlen, zeigt der Vergleich aller Kassen.