Kostenzuschuss für Psychotherapie bei der SVS

Die SVS zahlt 2026 für Psychotherapie bei Wahlpsychotherapeut:innen 50 Euro pro Einzelsitzung ab 50 Minuten, höchstens aber 80 Prozent dessen, was deine Klient:in bezahlt hat. Den Antrag auf Bewilligung füllst du vor der 11. Sitzung aus, die bezahlte Honorarnote reicht deine Klient:in selbst über svsGO ein. Vor der zweiten Sitzung braucht es außerdem eine ärztliche Untersuchung.

Hinweis: Diese Seite ist eine Orientierung für den Praxisalltag und keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind Satzung und Krankenordnung der SVS in der geltenden Fassung. Geprüft am 15. Oktober 2026.

Wie hoch ist der SVS-Zuschuss für Psychotherapie 2026?

SitzungKostenzuschuss
Einzelsitzung ab 25 Minuten29,18 Euro
Einzelsitzung ab 50 Minuten50,00 Euro
Gruppensitzung ab 45 Minuten (höchstens 10 Personen), pro Person11,68 Euro
Gruppensitzung ab 90 Minuten (höchstens 10 Personen), pro Person16,68 Euro

Die Beträge stehen in Anlage 2 der SVS-Satzung 2024 und gelten seit 1. Jänner 2026, eingeführt mit der 4. Änderung der Satzung. Davor waren es 45 Euro für 50 Minuten. Die 5. Änderung ab 1. April 2026 hat sie unverändert übernommen. Die Satzung begrenzt den Zuschuss auf „maximal jedoch in Höhe von 80% der dem Versicherten erwachsenen Kosten“. Eigene Beträge für Paar- oder Familiensitzungen nennt die SVS nicht. Die Regeln gelten für Gewerbetreibende, Neue Selbständige und Bäuer:innen gleich.

Wie viel die anderen Kassen zahlen, zeigt der Vergleich aller Kassen.

Antrag vor der 11. Sitzung, Untersuchung vor der zweiten

Laut Anlage der SVS-Krankenordnung 2024 ist Psychotherapie „ab der 11. Sitzung“ bewilligungspflichtig. Die ersten zehn Sitzungen reicht deine Klient:in ohne Bewilligung ein, für die weiteren braucht es vorher den Antrag.

Dazu nennt § 16 der Krankenordnung drei Voraussetzungen für den Zuschuss:

  • eine psychische Störung mit Krankheitswert,
  • deine Eintragung in die Psychotherapeutenliste,
  • eine ärztliche Untersuchung, die „spätestens vor der zweiten psychotherapeutischen Sitzung“ nachgewiesen wird. Die SVS bietet dafür eine ärztliche Bestätigung als Formular an.

Welches Formular braucht die SVS?

Die SVS verwendet das gemeinsame Formular „Antrag zur Inanspruchnahme von psychotherapeutischen Behandlungen“. Du findest es auf der Formularseite der SVS als Antragsformular psychotherapeutische Behandlung. Unter „Zur Vorlage an die“ wählst du die SVS, angekreuzt wird Erstantrag, Folgeantrag oder Therapeut:innenwechsel.

Die zweite Seite ist „Auszufüllen durch die bzw. den Leistungserbringenden“, also durch dich: Diagnose nach ICD-10, GAF-Wert, Medikation, Anamnese, Intensität der Störung, Ziele, bisherige und beantragte Einheiten, Frequenz und Setting. Unterschrift und Stempel sind laut Formular nötig „außer bei Übermittlung über das Gesundheitspartnerportal“. Die ärztliche Bestätigung kommt als Beilage dazu.

Honorarnote bei der SVS einreichen: svsGO und Frist

Den Zuschuss beantragt deine Klient:in selbst, über die App oder das Kundenportal svsGO mit ID Austria. Die bezahlte Honorarnote wird abfotografiert oder hochgeladen, siehe Kostenerstattung nach Wahlarztbesuch.

Die Frist beträgt 42 Monate ab der Behandlung, so steht es in § 70 Abs. 2 GSVG, für Bäuer:innen gleichlautend im BSVG.

Was muss auf die Honorarnote für die SVS?

Die SVS-Krankenordnung verlangt neben Name, Versicherungsnummer, Adresse, Ausstellungsdatum und Zahlungsbestätigung bei Psychotherapie zusätzlich:

  • Diagnose als ICD-Code
  • Behandlungsmethode
  • Anzahl der Sitzungen
  • Datum und Dauer jeder Sitzung
  • ob Einzel- oder Gruppensitzung

Weil der Betrag an der Dauer hängt (ab 25 oder ab 50 Minuten), gehören die Minuten auf jede Zeile. Die steuerlichen Pflichtangaben stehen in Honorarnote Psychotherapie: Pflichtangaben und Muster.

Den SVS-Antrag mit Theradocx vorausfüllen

Vieles, was der Antrag abfragt, steht schon in deiner Akte. Theradocx füllt den gemeinsamen Psychotherapie-Antrag von SVS und BVAEB aus der Akte und den dokumentierten Sitzungen vor. Anamnese, Intensität und Ziele schreibt die KI als Entwurf aus deiner Dokumentation, du prüfst und ergänzt. Eingereicht wird wie bisher. Der Krankenkassen-Antrag ist in jedem Paket enthalten, auch in Praxis Verwaltung.

Häufige Fragen zum Kostenzuschuss der SVS

Kurz beantwortet, mit Verweis auf Satzung und Krankenordnung.

Seit 1. Jänner 2026 zahlt die SVS 50 Euro für eine Einzelsitzung ab 50 Minuten und 29,18 Euro ab 25 Minuten, für Gruppensitzungen 11,68 oder 16,68 Euro pro Person. Höchstens erstattet sie 80 Prozent der tatsächlichen Kosten.

Andere Kassen und weiterlesen

Beträge und Anträge der anderen Kassen, dazu die Pflichtangaben auf der Honorarnote.

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Orientierung für den Praxisalltag, keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind Satzung und Krankenordnung der SVS in der geltenden Fassung.